Infos zur Ausfuhr in die Schweiz
Der Export über den Ladentisch
Die steuerfreie Ausfuhr von Waren zu privaten Zwecken und die Abwicklung beim Zoll erfolgt für Sie reibungslos, wenn folgende Punkte beachtet werden:
1.
Der Vordruck ist vollständig und leserlich ausgefüllt.
Die eingekaufte Ware wird bei der Ausreise aus Deutschland mitgeführt und auf Verlangen beim Zoll vorgezeigt
2. Der Wohnort außerhalb der EU wird durch ein gültiges Ausweisdokument nachgewiesen
Eine Bestätigung durch den Zoll ist nur bis zum dritten Kalendermonat nach dem Einkauf möglich, sofern die eingekaufte Ware mitgeführt wird.
Eine nachträgliche Bestätigung durch den Zoll ist nicht möglich.
Für Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen (z. B. Reservereifen, Ölfilter, Stoßstangen, Motoröl) kann keine Ausfuhr- und Abnehmer bescheinigung erteilt werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Zollstellen und die Einfuhrbestimmungen des Drittstaates (z. B. Schweiz)
Wer ist Ausfuhrberechtigt:
Sie erhalten von uns nach dem Kauf der auszuführenden Waren einen Ausfuhrschein. Auf diesem "grünen Zettel" lassen Sie sich die Ausfuhr aus der EU mit einem Stempel vom deutschen Zollbeamten bestätigen. Öffnungszeiten: Hörnli-Zoll 8.30 - 20.30 Uhr. Autobahnzoll Rheinfelden 24 Std. Abgabepflichtige Waren müssen Sie anschließend beim schweizer Zoll anmelden und ggf. die 8%ige schweizer Mwst. bezahlen. Nach Rückgabe des abgestempelten "grünen Zettels" bei uns, erhalten Sie die 19%ige deutsche Mwst. in bar erstattet. Die Rückgabe muß innerhalb 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen.
Achtung: Ein vorzeitiger Abzug ist nicht möglich!
Nähere Informationen erhalten Sie hier: Hauptzollamt Lörrach Mozartstraße 32 79359 Lörrach Postfach 16 20 — 79506 Lörrach Telefon : +49 7621 170 0 E-Mail: poststelle@hzaloe.bfinv.de Hauptzollamt Singen Bahnhofstraße 25 - 78224 Singen Postfach 4 20 — 78204 Singen Telefon : +49 7731 8205 0 E-Mail: poststelle@hzasi.bfinv.de www.zoll.de
z.B. Flyer C9 / 2012 inkl. 19 % (Bruttobetrag)
Der darin enthaltene Mwst-.Betrag entspricht
Dazu addiert die 8 % schweizer Mwst.
Ihr Kaufpreis (zzgl. Fracht und evtl. Zubehör)
Bitte beachten Sie, daß die deutsche Mwst. zum Nettobetrag addiert wird. Sie wird nicht vom Bruttobetrag herausgerechnet.
*Alle Angaben ohne Gewähr.
Berechnungsbeispiel der 19 %igen Mwst.
Unsere Kontaktadresse: Zweirad-Schlageter | Markgrafenstraße 47 | 79639 Grenzach-Wyhlen | Tel.: +49 7624-56 49
© 2012 Zweirad-Schlageter Alle Angaben ohne Gewähr
Ihr Wohnort muss außerhalb der EU liegen
Ein Nachweis des Wohnorts ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Grenzübertrittspapier möglich. Als Wohnort gilt der Ort, der im Reisepass oder Personalausweis eingetragen ist.
Bitte zeigen Sie Ihr Ausweisdokument beim Zoll unaufgefordert vor. Dies beschleunigt das Verfahren an der Grenze. Ist im Reisepass oder Personalausweis kein Wohnort in der Schweiz ersichtlich, sind in Verbindung mit den Ausweisdokumenten folgende Nachweise zulässig: • Ausländerausweis B (EG/EFTA) • Ausländerausweis C (EG/EFTA) Andere Aufenthaltsbewilligungen (z. B. „L" oder „G") sind nicht als Nachweis des Wohnsitzes außerhalb der EU geeignet. Die Adresse ist im Vordruck (Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung) vollständig und leserlich einzutragen. Beachten Sie auch die Hinweise auf der Rückseite der Ausfuhrbescheinigung. Für Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an die IHK.
www.Flyerbike.de www.Velo-Shop.de
Für unsere Nachbarn aus der Schweiz: Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Einfuhr bei uns gekaufter Fahrzeuge in die Schweiz.
Hier finden Sie eine Kurzanleitung zurm schnellen Start mit Ihrem FLYER.
Einschalten, aufsteigen, genießen
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